AGB

  1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von PIET-JAN VAN DEN KOMMER WWOO BV

    1. Definitionen

    In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    1.1 WWOO ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Piet-Jan van den Kommer WWOO BV, Handelsregister-Nr. 52642291 mit Sitz in Stompetoren, sowie deren Rechtsnachfolger unter allgemeinem oder besonderem Titel.

    1.2 Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag WWOO Produkte liefert und/oder Dienstleistungen erbringt, im Folgenden sowohl gemeinsam als auch einzeln als „Produkte“ bezeichnet, oder mit wem WWOO einen Vertrag abschließt oder mit wem WWOO diskutiert oder verhandelt über den Abschluss eines Abkommens.

    1.3 Subunternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, an die Arbeiten im Auftrag ausgelagert wurden WWOO.

    1. Anwendbarkeit

    2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vereinbarungen und gelten für alle (anderen) Handlungen und Rechtshandlungen dazwischen WWOO und dem Kunden, auch wenn diese (Rechts-)Handlungen nicht zu einem Vertrag führen sollten oder nicht mit einem Vertrag in Zusammenhang stehen. Der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen WWOO.

    2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden auch zugunsten des/der Geschäftsführer(s) der besagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der für sie arbeitenden Personen festgelegt WWOO. Alle Aufträge werden ausschließlich von übernommen und ausgeführt WWOO, mit Ausnahme von § 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und § 7:407 (2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

    1. Angebot, Annahme und Vereinbarung

    3.1 Ein Angebot oder Kostenvoranschlag von WWOO ist unverbindlich und dient nur als Aufforderung zur Bestellung.

    3.2 WWOO ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nicht auszuführen. Für den Nachweis des Inhalts der Bestellung und der Folgehinweise ist die Verwaltung von WWOO dient als verbindlicher Nachweis für die Beteiligten.

    3.3 Ein Vertrag kommt zustande sobald WWOO nimmt eine Bestellung des Auftraggebers schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung an. Wenn WWOO auf Anfrage eine Arbeit ausführt, bevor eine vollständige Einigung über den Preis und die Zahlungsbedingungen für diese Leistung erzielt wurde, hat der Auftraggeber zu zahlen WWOO hierfür zu den jeweils geltenden Sätzen WWOO damals. Soweit der Kunde ein Angebot von WWOO bei Abweichungen von untergeordneter Bedeutung werden diese Abweichungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag kommt entsprechend zustande WWOOAngebot.

    3.4 Alle Aussagen von WWOO wurden mit Sorgfalt hergestellt, aber WWOO kann nicht garantieren, dass diesbezüglich keine Abweichungen auftreten. Gezeigte oder zur Verfügung gestellte Muster, Zeichnungen oder Modelle sind nur Andeutungen der betreffenden Produkte. Eine Kündigung des Vertrages kann nur bei schwerwiegenden Abweichungen von den Angaben erfolgen WWOO oder von den Zeichnungen oder Modellen.

    3.5 WWOO wird bei der Beauftragung von Dritten mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen und sich bei der Auswahl dieser Dritten möglichst vorab mit dem Auftraggeber abstimmen. Jegliche Haftung von WWOO für Mängel dieser Dritten ist ausgeschlossen. Wenn WWOO mit Dritten zusammenarbeitet, die eine Beschränkung ihrer Haftung vereinbaren, wird eine solche Klausel akzeptiert WWOO im Namen des jeweiligen Kunden von WWOO.

    4.1 Alle Preise von WWOO sind in Euro und exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Jede Änderung der Faktoren, die einen Einfluss auf die Raten haben WWOO, einschließlich Einstandspreisen, Wechselkursen und Abgaben oder Steuern, an den Auftraggeber weitergegeben werden. Nur wenn dies innerhalb von drei Monaten nach Annahme der Bestellung durch erfolgt WWOO und vorausgesetzt, der Kunde kann sich auf die Kündigungsgründe gemäß § 6:235 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

    4.2 Ist der Vertrag über einen Festbetrag abgeschlossen worden, WWOO behält sich das Recht vor, mehr Arbeiten als im Auftrag angegeben auszuführen und dem Auftraggeber die üblichen Stundensätze zu berechnen WWOO, sofern diese Tätigkeiten zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Sofern dies nicht vernünftigerweise möglich ist, wird der Auftraggeber vorab schriftlich über die Durchführung dieser zusätzlichen Tätigkeiten informiert, wobei er in diesem Fall innerhalb von fünf Werktagen schriftlich mitteilen muss, dass er mit den zusätzlichen Tätigkeiten und den damit verbundenen Kosten nicht einverstanden ist. Kommt der Kunde dem nicht nach, WWOO ist berechtigt, die Mehrarbeit vollständig auszuführen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

    1. Bezahlung

    5.1 Zahlungen sind vom Auftraggeber zu leisten WWOO innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto oder Abzug. Bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers WWOO berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wenn ein Kunde dies nicht tut, WWOO ist berechtigt, seine Aktivitäten mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu beenden, unbeschadet WWOOAnspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen und Schadensersatz. Die Anzahlungsrechnung, fünfzig Prozent des Gesamtauftragswertes, muss bezahlt werden, um mit der Produktion der Küche beginnen zu können.

    Der laut Rechnung zu zahlende Rest, fünfzig Prozent des Gesamtauftragswertes, ist vor der Installation zu bezahlen.

    5.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Auftraggeber ohne weitere Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1 % pro Kalendermonat. Nach jedem Kalenderjahr erhöht sich der zu verzinsende Betrag um die für dieses Jahr geschuldeten Zinsen.

    5.3 Hat der Auftraggeber auch nach Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist nicht vollständig gezahlt, hat er zu erstatten WWOO für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten mit mindestens 15 % des auf der Grundlage der Rechnung zu zahlenden Restbetrags. Wenn WWOO, aus Gründen der Milde oder aus anderen Gründen, dem Kunden einen Aufschub der Ausführung jeglicher Leistung gewährt, wird die neue Zahlungsfrist immer fatalen Charakter haben.

    5.4 Die Anzahlungsrechnung in Höhe von fünfzig Prozent des Gesamtauftragswertes ist vor Beginn der Küchenfertigung zu bezahlen.

    Der laut Rechnung zu zahlende Rest, fünfzig Prozent des Gesamtauftragswertes, ist vor der Installation zu bezahlen.

    1. Annahme der Arbeit

    6.1 Der Auftraggeber garantiert dies WWOO rechtzeitig Zugang zu allen für die Ausführung der vereinbarten Arbeiten erforderlichen Daten haben kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zeichnungen, Berechnungen, Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen, sowie ungehinderten Zugang zu dem Ort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, und die Möglichkeit dazu Nutzung aller notwendigen Einrichtungen, einschließlich Wasser, Strom, Telefon und/oder Internetanschluss, alles auf Kosten des Kunden.

    6.2 Der Auftraggeber garantiert, dass die zu erbringenden Arbeiten und/oder Lieferungen von ihm oder Dritten, die nicht Teil der zu erbringenden Arbeiten sind, durchgeführt werden WWOO so ausgeführt worden sind, dass die Ausführung der beauftragten Arbeiten von WWOO nicht behindert oder verzögert wird.

    1. Auslagerung von Arbeiten

    7.1 WWOO steht es frei, die Arbeiten durch Subunternehmer ausführen zu lassen. Diese Subunternehmer müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Tun sie dies nicht, sind die daraus abgeleiteten Sanktionen und/oder Bußgelder – auch wenn diese direkt verhängt werden WWOO und/oder seinen/ihren Auftraggeber/n – gehen vollständig auf Rechnung und Gefahr des betreffenden Subunternehmers. Der Subunternehmer muss schadlos halten WWOO und seine Kunden gegen alle diesbezüglichen Schäden in dem Sinne, dass der Subunternehmer die entsprechende(n) Strafe(n)/den Schaden zahlen oder entschädigen muss WWOO für den entstandenen Schaden WWOO und/oder seine Kunden im Zusammenhang mit der Verletzung des Subunternehmers.

    1. Lieferzeitraum

    8.1 Die von angegebene Lieferzeit WWOO richtet sich nach den anwendbaren Umständen WWOO zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und, soweit es auf die Leistung Dritter ankommt, auf die übermittelten Daten WWOO durch diese Dritten. Die Liefer- und/oder Ausführungsfrist wird von berücksichtigt WWOO soweit möglich, jedoch unverbindlich.

    8.2 Die vorgenannten Fristen beginnen mit dem Datum der Unterzeichnung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch WWOO. Soweit der Kunde zur Bereitstellung von Daten verpflichtet ist, beginnen die Fristen tagtäglich WWOO Daten erhält, jedoch nicht vor Unterzeichnung der schriftlichen Auftragsbestätigung.

    8.3 Bei Überschreitung einer Frist hat der Auftraggeber diesbezüglich keinen Anspruch auf (Schadens-) Ersatz. In diesem Fall ist der Kunde auch nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder zu kündigen, es sei denn, die Frist wurde so weit überschritten, dass dem Kunden vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann, den Vertrag (den betreffenden Teil) aufrechtzuerhalten. Der Kunde ist dann berechtigt, nach Inverzugsetzung mit einer angemessenen weiteren Frist zur Leistung, den Vertrag per Einschreiben aufzulösen oder zu kündigen, sofern dies nur unbedingt erforderlich ist. Für den Fall, dass die vorgenannte Situation eintritt, in der eine (vollständige oder teilweise) Kündigung gerechtfertigt ist, werden alle geschuldeten Entschädigungen von WWOO – unabhängig davon, ob der Kunde Kündigung oder Erfüllung verlangt – ist auf eine pauschalierte Schadensersatzzahlung von 50 Euro pro Tag ab diesem Zeitpunkt begrenzt WWOO ist in der Standardeinstellung.

    1. Zurückbehaltungsrecht

    9.1 WWOO ist berechtigt, alles aufzubewahren, was sich direkt oder indirekt auf den Auftrag bezieht, einschließlich dessen, was geliefert wurde WWOO durch oder im Namen des Kunden sowie was WWOO im Rahmen des Auftrags produziert hat, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber alle seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber erfüllt hat WWOO, zuzüglich etwaiger Zinsen und Kosten.

    1. Höhere Gewalt

    10.1 If WWOO aufgrund eines nicht zurechenbaren Mangels („höhere Gewalt“) nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nachzukommen, werden diese Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt. Wenn die höhere Gewalt drei Monate gedauert hat, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.

    10.2 Höhere Gewalt bzgl WWOO bezeichnet jeden Umstand, der sich der Kontrolle entzieht WWOO, wodurch die Erfüllung (des betreffenden Teils) seiner Verpflichtung gegenüber dem Kunden verhindert, verzögert oder unwirtschaftlich gemacht wird oder aufgrund dessen die Erfüllung dieser Verpflichtungen vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann WWOO. Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall Verzögerungen oder Behinderungen durch von oder in Auftrag gegebene Hilfskräfte WWOO für die Verrichtung seiner Arbeit.

    1. Gefahr der Speicherung von Daten

    11.1 Jegliche Beschädigung oder Verlust von Daten des Kunden, die mit gespeichert werden WWOO oder Dritten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, es sei denn WWOO seiner Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung nachweislich nicht nachgekommen ist. WWOO ist berechtigt, die anvertrauten Daten mithilfe automatisierter Systeme zu speichern.

    11.2 Das Risiko von Beschädigung und Verlust während des Transports oder Versands geht immer zu Lasten des Auftraggebers, unabhängig davon, wer oder in wessen Auftrag der Transport erfolgt.

    11.3 WWOO wird vom Auftraggeber insoweit von Ansprüchen Dritter freigestellt.

    1. Geistiges Eigentum

    12.1 Die geistigen Eigentumsrechte der Produkte, die WWOO für den Kunden hergestellt hat gehören WWOO sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für Produkte, die auf einem Design aufbauen, an dem die geistigen Eigentumsrechte des Auftraggebers liegen. WWOO erklärt, dass die Produkte nach bestem Wissen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter in den Niederlanden verletzen. Jedoch, WWOO kann den Auftraggeber nicht von möglichen Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten Dritter freistellen.

    12.2 If WWOO für einen bestimmten Auftrag des Auftraggebers Produkte nach einem nicht von ihm stammenden Design herstellt oder herstellen lässt WWOO, stellt der Kunde schadlos WWOO in Bezug auf alle Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten Dritter.

    12.3 Der Auftraggeber garantiert, die geistigen Eigentumsrechte von nicht zu verletzen (noch Dritten dies zu gestatten oder zu ermöglichen). WWOO, oder seine Lieferanten, in Bezug auf die Produkte, zum Beispiel durch Duplizieren, Modifizieren oder Nachbauen der Produkte.

    1. Beschwerden

    13.1 Beanstandungen wegen Mängeln der gelieferten Ware sind uns mitzuteilen WWOO schriftlich innerhalb von 8 Tagen, nachdem diese Mängel vernünftigerweise hätten entdeckt werden können, oder zumindest innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags.

    Der Kunde hat kein Recht auf Reklamation, wenn er seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber nicht nachgekommen ist WWOO.

    13.2 Ist die Reklamation rechtzeitig, richtig und begründet, WWOO kann den Mangel beheben, das ursprünglich Vereinbarte liefern oder einen Rabatt auf den ursprünglichen Vertrag gewähren. Indem Sie eine der oben genannten Bedingungen innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen, WWOO von seinen Verpflichtungen befreit ist und keine Entschädigung schuldet.

    1. Eigentumsvorbehalt

    14.1 Die von gelieferten Produkte WWOO bleiben Eigentum von WWOO bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen des Auftraggebers WWOO aus diesen oder ähnlichen Verträgen sowie die Ansprüche gegen den Auftraggeber wegen schuldhafter Nichterfüllung solcher Verpflichtungen aus den vorgenannten Verträgen, einschließlich Ansprüche in Bezug auf Bußgelder, Zinsen und Kosten.

    14.2 Solange die gelieferten Produkte Eigentum von sind WWOO, darf der Kunde sie in keiner Weise verändern, verfremden, belasten oder in irgendeiner Weise Dritten zur Nutzung überlassen.

    1. Haftung

    15.1 WWOO haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten entstehen, einschließlich Folgeschäden. Der Auftraggeber muss schadlos halten WWOO gegen Ansprüche Dritter, gleich aus welchem ​​Grund. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Fahrlässigkeit beruht WWOO’s Geschäftsführung.

    15.2 Die Haftung von WWOO, gleich aus welchem ​​Grund, ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den er im jeweiligen Fall von seinem Betriebshaftpflichtversicherer erhält oder, wenn aufgrund der Versicherung keine Zahlung geleistet werden kann: auf die Höhe des Rechnungswertes ohne Mehrwertsteuer , des betreffenden (Teil-)Auftrags, auf den sich die angebliche Haftung bezieht, mit maximal 5,000 Euro.

    1. Kündigung

    16.1 WWOO ist berechtigt, den Vertrag (außer)gerichtlich durch schriftliche Erklärung – zusätzlich zu den gesetzlich bestimmten Fällen – zu kündigen, wenn der Auftraggeber die freie Verfügung über sein Einkommen und Vermögen ganz/oder teilweise verliert, gleich aus welchem ​​Grund – aufgrund einer rechtlichen Maßnahme wie Konkurs oder wenn der Kunde mit der Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Auftrag und den damit verbundenen Bedingungen in Verzug ist. Das Recht der WWOO vollen Schadensersatz vom Kunden zu verlangen.

    1. Nichteinstellungsklausel

    17.1 Der Auftraggeber wird während der Laufzeit dieses Vertrages und zwei Jahre nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter oder Hilfskräfte von beschäftigen WWOO, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor WWOO, oder auf andere Weise, direkt oder indirekt, sie zum Laufen zu bringen.

    17.2 Unter Mitarbeitern/Hilfskräften sind in diesem Zusammenhang natürliche und/oder juristische Personen zu verstehen, die mit der von uns erbrachten Leistung beschäftigt wurden WWOO oder seine verbundenen Unternehmen während der Laufzeit der Vereinbarung mit dem Kunden.

    1. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

    18.1 Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt niederländischem Recht. Streitigkeiten werden ausschließlich durch das niederländische Gericht entschieden. Soweit nicht durch nationale oder internationale Rechtsvorschriften zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, ist das Bezirksgericht Noord-Holland, Standort Alkmaar, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn WWOO sich als vorladende oder ersuchende Partei für das nach geltendem Aufsichtsrecht relativ zuständige Gericht entscheidet.